ANGEBOTE
Kostenübernahme 
ist durch die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung, 
ab Pflegegrad I, möglich.

Alltagsbegleitung 
Betreuungsangebote

Jeder Mensch ist einzigartig. 
Wir bieten individuelle Betreuungsangebote, die auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten abgestimmt sind.

Durch gezielte Aktivierung und Förderung unterstützen wir die geistigen und körperlichen Fähigkeiten unserer Klienten, um ihre Selbstständigkeit zu bewahren.

Dazu gehört:

  • Gesellschaft leisten
  • Spiele
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining 
  • Bewegungsübungen
  • Singen und musizieren
  • kreatives Basteln
  • Spaziergänge
  • Freizeitbegleitung
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Begleitung zu Arztterminen
  • gemeinsames Kochen & Backen
  • Administrative Unterstützung

Ihre Vorteile:

  • einmalig oder regelmäßig
  • stundenweise buchbar
  • auch kurzfristig möglich
  • kombinierbar mit anderen Dienstleistungen
  • ab Pflegegrad I ist ggf. eine Erstattung der Kosten über die Pflegekasse möglich
     

 

Hauswirtschaftliche Dienste - Entlastung im Alltag

Sauberkeit und Ordnung tragen zum Wohlbefinden bei. 
Sie benötigen Unterstützung im Haushalt? Wir erledigen diesen zuverlässig und gründlich, nach Ihren Vorgaben. 

 


Dazu gehört:

  • Aufräumen
  • Staubsaugen
  • Küche- und Bad putzen
  • Fenster putzen
  • Wäscheversorgung 
  • Zubereiten von kleinen Mahlzeiten
  • Durchführung von Botengängen
  • Vornahme von Besorgungen 
  • Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
  • Betreuung von Tieren und Pflanzen
     
     

Ihre Vorteile: 

  • einmalig oder regelmäßig
  • stundenweise buchbar
  • auch kurzfristig möglich
  • kombinierbar mit anderen Dienstleistungen
  • ab Pflegegrad I ist ggf. eine Erstattung der Kosten über die Pflegekasse möglich
     

Bitte beachten Sie:
Bei Kostenübernahme für Haushaltshilfeleistungen nach § 38 SGB V ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. 
Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen.

Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Einkaufsservice



Sie haben wenig Zeit oder sind gesundheitlich eingeschränkt? Unser zuverlässiger Einkaufsservice unterstützt Sie genau dort, wo Sie es brauchen.

 


Dazu gehört:

  • Einkäufe / Besorgungen 
  • Einkaufsbegleitung
  • Apotheke 
  • Post 
     

 

 

 

 

Ihre Vorteile: 

  • einmalig oder regelmäßig
  • stundenweise buchbar
  • auch kurzfristig möglich
  • kombinierbar mit anderen Dienstleistungen
  • ab Pflegegrad I ggf. Erstattung der Kosten über die Pflegekasse möglich
     

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft 

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, können Sie während der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe zur Unterstützung, beantragen. 



Voraussetzungen:

  • frühzeitige Wehen
  • verordnete Bettruhe vom Arzt
  • Krankenhausaufenthalt
  • Verkürzung des Gebärmutterhalses
  • Muttermund öffnet sich zu früh
  • Symptome für eine Frühgeburt
     

Leistungen:

  • Reinigung des Haushalts
  • Kochen des Mittagessens
  • Waschen und Bügeln
  • Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder
  • Einkäufe und Besorgungen

 

Bitte beachten Sie:
Bei Kostenübernahme für Haushaltsleistungen, muss ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes vorliegen, dass die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. 
Darin muss angegeben sein, ab wann, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist.

Keine Zuzahlung für eine Haushaltshilfe ist zu leisten, wenn die Schwangerschaft und nicht eine weitere Krankheit der Grund Schonung und/oder Bettlägerigkeit ist.

 

 

Ihre Vorteile:

  • einmalig oder regelmäßig
  • stundenweise buchbar
  • auch kurzfristig möglich
     

Haushaltshilfe nach der Geburt



Wenn Sie nach der Geburt, aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, steht Ihnen, seitens der gesetzlichen Krankenkasse, eine Haushaltshilfe, für einen Zeitraum von sechs- bis acht Wochen, zu. 

Voraussetzungen:

  • Verordnung zur Bettruhe vom Arzt
  • Krankenhausaufenthalt
  • Geburtsverletzungen
  • Wochenbettdepression
  • Krankheit des Kindes
  • chronische Erkrankung der Mutter


Leistungen:

  • Reinigung des Haushalts
  • Kochen des Mittagessens
  • Waschen und Bügeln
  • Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder
  • Einkäufe und Besorgungen
     

Bitte beachten Sie:
Bei Kostenübernahme für Haushaltsleistungen, muss ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes vorliegen, dass die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. 
Darin muss angegeben sein, ab wann, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist.

Keine Zuzahlung für eine Haushaltshilfe ist zu leisten, wenn die Schwangerschaft und nicht eine weitere Krankheit der Grund Schonung und/oder Bettlägerigkeit ist.Keine Zuzahlung für eine Haushaltshilfe ist zu leisten, wenn die Schwangerschaft und nicht eine weitere Krankheit der Grund Schonung und/oder Bettlägerigkeit ist.

Ihre Vorteile:

  • einmalig oder regelmäßig
  • stundenweise buchbar
  • auch kurzfristig möglich
     

Unterstützung für 
Familien

Nach z.B. einem Unfall, einer Operation, oder einer Krankheit, steht Ihnen, seitens der gesetzlichen Krankenkasse, eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen. 

Unfall z.B.: 

  • Knochenbrüche
  • Kopfverletzungen
  • innere Verletzungen
  • Arbeitsunfall (Übernahme der Kosten über die Berufsgenossenschaft)
  • Operation

Operation z.B.:

  • Gallenblasenentfernung
  • Knochenbruch
  • Knie- oder Hüft OP 
  • Bandscheibenvorfall
  • Gallenblasenentfernung

Krankheit z.B.: 

  • Schlaganfall
  • Krebserkrankung & Chemotherapie
  • Herzinfakt

Leistungen:

  • Reinigung des Haushalts
  • Kochen des Mittagessens
  • Waschen und Bügeln
  • Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder
  • Einkäufe und Besorgungen


Bitte beachten Sie:
Bei einer Unterstützung nach einem Unfall, einer Operation oder Krankheit, haben Sie mit einem Kind (bis zum 12. Lebensjahr) Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Sie bis zu 26 Wochen unterstützen darf. 

Ohne ein Kind im Haushalt sind es bis zu 
28 Tage. 

Voraussetzung ist zudem, dass währenddessen kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse zu 90 % übernommen. 
Die Krankenkasse kann eine Zuzahlung in Höhe von 10 % maximal aber 10,00 € pro Tag berechnen. 

Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt. 

Das macht unsere Arbeit besonders

Wir gehen ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben ein. In Absprache mit uns, legen Sie selbst fest, wie oft Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Ihre Wünsche stehen bei uns im Mittelpunkt, ein selbstbestimmtes Leben ist das Ziel unserer Arbeit.

3 Schritte bis zur Unterstützung

1. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

2. Persönliches Kennenlernen

3. Die Unterstützung beginnt nach fest vereinbarten Terminen

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